Aufnahmemodus
1. Aufnahmegespräch / Anmeldung
Der Erstkontakt erfolgt im Rahmen eines Informationsgespräches mit der Einrichtungsleitung.
2. Antrag auf Sozialhilfe
Mit einem Formblatt, das Sie im Sekretariat erhalten, stellen Sie den Antrag auf Sozialhilfe für sich oder Ihre/n Angehörige/n bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft.
3. Kostenübernahme
Die zuständige Bezirkshauptmannschaft reicht Ihren Antrag an die Sozialabteilung der Landesregierung weiter, wo über die Kostenübernahme der Betreuungspauschalen entschieden wird. Sie erhalten darüber einen schriftlichen Bescheid.
Im Regressverfahren wird von Angehörigen ein Kostenbeitrag gefordert, der sich nach der Einkommenshöhe richtet und von der Bezirkshauptmannschaft eingehoben wird.
5. Vereinsaktivitäten
Ein jährlicher Mitgliedsbeitrag von € 50,00 ist an den Verein Behindertenhilfe Bezirk Korneuburg zu entrichten.
Kontakt:
Christian Paukner – Geschäftsführer
Telefon: 0664/850 97 45
E-Mail: paukner@behindertenhilfe.at